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   OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18   

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OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2018,29159)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2018,29159)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. September 2018 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2018,29159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 ; EUV 305/2011

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 ; EUV 305/2011
    Mangelhaftigkeit von Fenstern und Rollläden wegen Fehlens der CE-Kennzeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Fenster und Rollläden ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende CE-Kennzeichnung an Fenstern und Rollläden als mangelhafte Leistung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Fenster und Rolläden ohne CE-Kennzeichnung! Mangel?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende CE-Kennzeichnung an Fenstern und Rollläden als mangelhafte Leistung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Baustoffe ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Baustoffe ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fehlende CE-Kennzeichnung ist per se kein Sachmangel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende CE-Kennzeichnung begründet allein keine Mangelhaftigkeit - CE-Kennzeichnung bietet keine Gewähr für Einhaltung deutscher Sicherheitsanforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Fenster und Rolläden ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft? (IBR 2018, 622)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kein Mangel wegen Fehlens einer CE-Kennzeihnung - Anmerkung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 04.09.2018" von RA Thomas Ziegler, original erschienen in: NJW 2019, 863 - 867.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 863
  • NZBau 2019, 302
  • NZM 2020, 252
  • BauR 2019, 521
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Grundsätzlich kann der Besteller zwar Mängelrechte nur nach einer Abnahme geltend machen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, VII ZR 235/15 und VII ZR 193/15 - juris).

    Voraussetzung für ein Abrechnungsverhältnis im Falle eines Vorschussverlangens ist, dass der Besteller den (Nach-)Erfüllungsanspruch nicht mehr mit Erfolg geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 -, juris Rn. 46), weil dann nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche in Betracht kommen (BGH a.a.O. Rn.48).

    Zum einen kann ein solches Abrechnungsverhältnis entstehen, wenn der den Vorschuss zur Mangelbeseitigung begehrende Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt, selbst für den Fall, dass die Selbstvornahme nicht zu einer mangelfreien Herstellung des Werks führt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 -, juris Rn. 47).

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Nachdem das Landgericht übersehen hat, dass nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes Schadensersatz nicht mehr auf der Grundlage fiktiver Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann (vgl. BGH, NJW 2018, 1463ff), machen die Kläger nach Hinweis des Senats nunmehr zulässigerweise einen Anspruch auf Vorschuss der Kosten für die Mängelbeseitigung gem. der §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 und 3 BGB geltend (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, juris Rn.53f).

    Es war ihnen zwar eröffnet, ihre Klage auf einen Vorschussanspruch umzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, juris Rn. 48ff).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Grundsätzlich kann der Besteller zwar Mängelrechte nur nach einer Abnahme geltend machen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, VII ZR 235/15 und VII ZR 193/15 - juris).

    (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15 - juris Rn.45).

  • EuGH, 16.10.2014 - C-100/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Diese Praxis hat der EuGH für unzulässig erklärt (vgl. EuGH NZBau 2014, 692).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die Fragen des Bestehens und der Einhaltung einer harmonisierten Norm für ein Bauprodukt die nationalen Zivilgerichte im Rahmen der Beurteilung der Mangelhaftigkeit einer Leistung nicht bindet (EuGH NZBau 2017, 28).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Trotz des im Grunde fehlenden vollstreckungsfähigen Inhalts könnte aus dem Urteil die Vollstreckung insoweit betrieben werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (vgl. OLG München, NZM 2002, 1032; Zöller/Heßler, ZPO 32. Aufl. § 538 Rn. 59).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Allerdings wäre in diesem Fall zu berücksichtigen, dass eine ordnungsgemäße Fristsetzung der Kläger das Anbieten einer ordnungsgemäßen bauseitigen Leistung ihrerseits erfordert (BGH NZBau 2008, 109, Rn.35) und die Kosten für Errichtung einer Entwässerungsrinne im Wesentlichen Sowiesokosten sein könnten.
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Grundsätzlich kann der Besteller zwar Mängelrechte nur nach einer Abnahme geltend machen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, VII ZR 235/15 und VII ZR 193/15 - juris).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 196/14

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Vorliegen eines wesentlichen, eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Dieser Verfahrensmangel besteht auch unter Zugrundelegung des materiell-rechtlichen Standpunkts des Landgerichts (vgl. BGH, NJW 2016, 2274), weil es auch nach dessen Rechtsauffassung auf die Höhe der Mängelbeseitigungskosten entscheidend ankommt.
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Die typische Sachverständigenaufgabe besteht darin, dem Gericht als Berater (vgl. BGH NJW 1998, 3355, 3356) das für die Beurteilung von Tatsachen erforderliche Fachwissen zu vermitteln (vgl. BGH NJW 1993, 1796).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96

    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des

  • OLG Naumburg, 07.05.2020 - 2 U 161/19

    Nachweis der Eignung des verwendeten Bauholzes bei Errichtung eines Dachstuhls

    Der Feststellung der mangelnden Prüfbarkeit der Eignung des verwendeten Bauholzes für seine tragende Funktion wegen fehlender CE-Kennzeichnung steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 4. September 2018 - 2 U 58/18) nicht entgegen.(Rn.49).

    cc) Der Feststellung der mangelnden Prüfbarkeit der Eignung des verwendeten Bauholzes für seine tragende Funktion wegen fehlender CE-Kennzeichnung steht die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil v. 04.09.2018, 2 U 58/18, BauR 2019, 521) nicht entgegen.

    (1) Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der von der Klägerin zitierte Rechtssatz lediglich im Rahmen von Hinweisen für die Fortführung des Rechtsstreits aufgestellt wurde (als sog. obiter dictum, vgl. Urteil v. 04.09.2018, a.a.O., in juris ab Tz. 44).

    Damit schafft der Hersteller eine Überprüfungsgrundlage auch für die in Deutschland bestehenden, u.U. von den in der EU harmonisierten Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten abweichenden anerkannten Regeln der Technik (so auch Urteil v. 04.09.2018, a.a.O., in juris Tz. 57).

  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    Hiernach war das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbaren Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen (Senat, Urteil vom 09. Oktober 2018 - 4 U 448/18 -, Rn. 26, juris; Urteil vom 14. Februar 2017 - 4 U 1256/16 -, Rn. 34, juris; OLG München, NZM 2002, 1032; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 - juris Tz. 61 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 5 U 131/18

    Anspruch auf Restwerklohn Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung

    Das Fehlen einer CE-Kennzeichnung wiederum ist selbst kein Mangel (OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 = NJW 2019, 863, 865f.).
  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 448/18

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    Gem. § 708 Nr. 10 ZPO war das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbaren Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen (Senat, Urteil vom 14. Februar 2017 - 4 U 1256/16 -, Rn. 34, juris; OLG München, NZM 2002, 1032; Zöller-Heßler, aaO; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 - juris Tz. 61 m.w.N).
  • OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15

    Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer

    Soweit die CE-Kennzeichnungen betroffen sind, kann letztlich dahinstehen, ob allein der Umstand, dass die EG-Konformitätserklärung für das 2. Blockheizkraftwerksmodul die Seriennummer CO112B-BGLB-400109 ausweist, während die dazugehörige CE-Kennzeichnung (Anlage, Bl. 595 d.A. = Anlage 10.7, Bl. 1425 d.A.) die hiervon abweichende Seriennummer CO 0 112B-BGBL-400109 nennt, einen Mangel begründet (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 4.9.2018 - 2 U 58/18 - NJW 2019, 863).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16

    Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

    Soweit die CE-Kennzeichnungen betroffen sind, kann letztlich dahinstehen, ob allein der Umstand, dass die EG-Konformitätserklärung für das 2. Blockheizkraftwerksmodul die Seriennummer CO112B-BGLB-400109 ausweist, während die dazugehörige CE-Kennzeichnung (Anlage, Bl. 595 d.A. = Anlage 10.7, Bl. 1425 d.A.) die hiervon abweichende Seriennummer CO 0 112B-BGBL-400109 nennt, einen Mangel begründet (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 4.9.2018 - 2 U 58/18 - NJW 2019, 863).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 2382/22

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes des Versicherungsnehmers in der

    Gemäß § 708 Nr. 10 ZPO war das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbaren Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen (Senat, Urteil vom 14. Februar 2017 - 4 U 1256/16 -, Rn. 34, juris; OLG München, NZM 2002, 1032; Zöller-Heßler, a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 - juris Tz. 61 m.w.N).
  • LG Flensburg, 11.03.2022 - 2 O 244/19

    Schadensersatzanspruch gegenüber Architekten wegen fehlender CE-Kennzeichnung

    Denn eine fehlende CE-Kennzeichnung vermag einen Sachmangel nicht zu begründen (so auch OLG Oldenburg, NJW 2019, 863; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2020, Az. 5 U 131/18, BeckRS 2020, 53141, Rn. 104; Messerschmidt/Voit - Moufang/Koos , Privates Baurecht, 4. Aufl. 2020, § 633 BGB, Rn. 33; MüKo- Busche , 8. Aufl. 2020, § 633 BGB, Rn. 19).
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